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Haftstrafe für Tierquäler verhängt

2026.01.22

Am 21. Januar 2026 war die Verhandlung in der Angelegenheit von Hündin Rozika. Sie war im September 2025 von ihrem Halter ans Auto gebunden und bei schneller Geschwindigkeit hinter diesem hergeschleift worden. Die Hündin überlebte mit schweren Verletzungen und kam in die Obhut eines örtlichen Tierschutzvereines. Der Halter kam vor Gericht und gestern war die Gerichtsverhandlung und Urteilsverkündung in dieser Sache. Zahlreiche Tierschützer waren natürlich vor Ort und warteten gespannt auf das Urteil:
 
rozikatargyalas.jpg
 
Das Urteil des zweitinstanzlichen Verfahrens gegen den Halter und Peiniger von Rozika lautet:
 
60 Tage Haft in einer Strafvollzugsanstalt. Das hinter dem Auto Schleifen des Hundes wurde lediglich als Fahrlässigkeit eingestuft, aber die Versäumnis der tiermedizinischen Versorgung gilt als Tierquälerei. Es kann keine Berufung eingelegt werden.