Das Urteil ist gefällt!!
2 Jahre Haftstrafe ohne Bewährung, nach 1 Jahr ist eine vorläufige Freilassung möglich.
Sie hat ein endgültiges Tierhaltungs-, Handels-, Zuchtverbot
Einge Geldstrafe i.H.v. HUF 7.500.000
Die geretteten, bisher sichergestellten und als Beweismittel geltenden Tiere wurden endgültig beschlagnahmt.
Brigitta Müllner hat ihre Tat gestanden und bereut und hat auf weitere Verhandlungen verzichtet. Daher ist das Urteil rechtskräftig!
Es gibt kein Strafmaß, welches dem gerecht würde, was sie verbrochen hat…
Unsere Arbeit geht weiter, denn der Großteil der lebend geretteten Tiere bedarf immer noch aktiver Rehabilitation. Viele von ihnen sind noch nicht einmal ansatzweise bereit für eine Vermittlung in eine Familie.
Die zivilen Tierschutzorganisationen kümmern sich seit 8 Monaten auf eigene Kosten um die Tiere. In dem Urteil ist keine Rede von der Finanzierung der Haltungskosten der als Beweismittel gehaltenen Tiere… es gibt noch einiges zu tun...


Den Bericht über diesen Fall könnt Ihr HIER lesen.